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Aufgaben

 

 

AUFGABEN und LEISTUNGEN des LANDESVERBANDES ABENDREALSCHULEN

BADEN ‑WÜRTTEMBERG e.V. 

Dem Dachverband der Abendrealschulen in Baden‑Württemberg sind zur Zeit 39 Abendrealschulen angeschlossen. 

Grundsätzliches: 

Erwachsene, die im Rahmen des "Zweiten Bildungsweges" eine schulische Einrichtung besuchen, bedürfen anderer Hilfen als Schüler von Schulen des ersten Bildungsweges.

Der Landesverband erfüllt seine Aufgaben in den folgenden Bereichen: 

  1. Pädagogik
  2. Verwaltung
  3. Lebenshilfe

 

  1. Aufgaben und Leistungen im Bereich der Pädagogik

Im pädagogischen Bereich stehen den zum Landesverband gehörenden Abendrealschulen nebenamtliche Realschulrektoren als Schulleiter zur Verfügung. Die Aufgaben des Schulleiters einer Abendrealschule sind:

a)     Mit dem Geschäftsführer zusammen die Werbung und Information zu koordinieren,

b)     Beratung von Interessenten, die eine Abendrealschule besuchen wollen, einschließlich Bildungsberatung. 

Dazu gehören Wohnungsfragen, Versicherungsfragen, Familienprobleme, finanzielle Probleme, Unfälle, Krankheiten, Ausbildungsförderung, Kindergeld, Kinderzuschläge, Waisenrenten, Erziehungsbeihilfen, Wohngeld, Sozialhilfe, Sozialversicherungsrecht.
 

c)     die Lehrer für diese besondere Form der Erwachsenenbildung zu finden und ihnen bei der Vorbereitung des Unterrichts, der methodisch und didaktisch anders aufgebaut ist, zu helfen,

d)     Stundenpläne zu erstellen, die sowohl in erster Linie den Abendrealschulen und in zweiter Linie den Interessenten der Schule angemessen sein müssen,

e)     die Lehrmittel auf ihre pädagogische Brauchbarkeit für die Erwachsenenbildung zu prüfen und zu beschaffen,

f)       Abendrealschüler zu beraten, die vor allen Dingen in der An­fangszeit Lernschwierigkeiten zeigen, oder ihnen sonstigen menschlichen Rat zu erteilen, wenn Lernprobleme auftreten,

g)     Lehrerkonferenzen durchführen,

h)     Vertretungspläne für erkrankte Lehrer aufstellen,

i)        Schulleitertagungen zu besuchen. Gemeinsam Rahmenpläne, Stoffpläne u. a. zu erarbeiten,

j)        die Verordnungen, die landeseinheitlich für die Erwachsenenbildung gelten, sich anzueignen und in die Schulwirklichkeit umzusetzen,

k)      den Fachlehrern bei der Beschaffung von Arbeitshilfen behilflich sein; Fachliteratur bezüglich der Erwachsenenbildung durcharbeiten und mit den Kollegen besprechen; auftretende Schwierigkeiten der Fachlehrer mit den Schülern beilegen.

Für diese Aufgaben des örtlichen Schulleiters einer Abendrealschule gibt der Landesverband Hilfestellung in Form von Schulleitertagungen, Fachlehrertagungen und Einzelberatungen. Dadurch wird ihm ermöglicht, neben seiner Hauptaufgabe als Leiter einer öffentlichen Realschule, zusätzlich eine Abendrealschule zu leiten. 

Der Landesverband übernimmt die Organisation und Einberufung der von ihm finanzierten Schulleitertagungen mit dem Ziel: 

a)     Die Tätigkeit und die Aufgaben der Schulleiter zu koordinieren,

b)     die Ausbildung vereinheitlichen,

c)     den Erfahrungsaustausch zu pflegen,

d)     Verordnungen landeseinheitlich auszulegen,

e)     anfallende Probleme der Erwachsenenbildung gemeinsam zu lösen,

f)       das Schulwesen des Zweiten Bildungsweges weiter zu entwickeln und mit besonderen Formen des Unterrichts anzureichern,

g)     Ministerien und Behörden zu informieren und in Fragen der Abendrealschulen zu beraten. 

Der Landesverband übernimmt die Organisation und Einberufung der von ihm finanzierten Fachlehrertagungen mit dem Ziel:  

a)     fachlichen Erfahrungsaustausch zu pflegen,

b)     Stoffpläne gemeinsam zu erstellen,

c)     Lern‑ und Lehrmittel zu prüfen und zu empfehlen,

d)     neue Methoden in der Erwachsenenbildung zu prüfen,

e)     Arbeitshilfen zu erstellen. 

Umfangreiche Einzelberatungen gibt der pädagogische Leiter des Landesverbandes für die Schulleiter und Fachlehrer im gesamten pädagogischen Bereich.

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  1. Aufgaben und Leistungen im Bereich der Verwaltung

a)     Informationsstelle für die Schulen 

Gesetze und Verordnungen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz, Steuergesetze, BAföG usw.) müssen beachtet und auf die Auswirkungen auf die schulische Erwachsenenbildung (2. Bildungsweg) geprüft werden.  

b)     Vertretung bei Behörden 

Bei Schwierigkeiten ist es wichtig, den Geschäftsgang der Behörde zu kennen. Die Behörden erwarten konzentrierten, sachkundigen Vortrag von möglichst einer Institution, um Aufgabenzersplitterung zu vermeiden. Eine unüberschaubare Vertretung bei Behörden dient oft nicht der Klärung, sondern der Verwirrung. 

c)     Finanzierungsberatung (Abschlüsse) 

Die Oberschulämter verlangen, dass die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus und Sport über die Gewährung von Zuwendungen eingehalten wird und dass gleiche Abschlüsse der einzelnen Abendrealschulen transparent sind. Bei Meinungsverschiedenheiten muss ein sachkundiger Vertreter des Landes­verbandes als Partner für die Sachbearbeiter der Oberschul­ämter zur Verfügung stehen.  

d)     Koordinierung der Honorare 

Durch den Landesverband wird eine einheitliche Honorierung der Lehrkräfte an allen Abendrealschulen gewährleistet. 

e)     Neue Abendrealschulen 

Der Landesverband initiiert und gründet neue Abendrealschu­len und Außenstellen. Starthilfen werden vom Landesverband in vielfältiger Form gewährt.  

f)       Werbematerial 

Der Landesverband hat ein einheitliches Symbol, wirbt ein­heitlich und tauscht gegenseitig Werbungserfahrungen aus. 

g)     Beratung und Information über Privatschulgesetz, Ausbildungsförderung und sonstige Vorschriften 

Aus der umfassenden Rechtskenntnis gibt der Landesverband Hilfestellung für die Arbeit an den örtlichen Abendrealschulen. 

h)     Erstellung einheitlicher Formulare und EDV‑Programme 

Der Landesverband erarbeitet laufend geeignete Formulare und EDV‑Programme zur Geschäftsvereinfachung und aktualisiert sie. Die einzelne Schule kann dies nicht alleine leisten. 

i)        Bildungsberatung und schulische Laufbahnberatung 

Das sich immer stärker differenzierende Schulsystem in Baden‑Württemberg erfordert vom Landesverband eine genaue Kenntnis von Schulen und Schullaufbahnen. Außerordentlich umfangreich ist die Beratung von Interessenten und die an­schauliche Darlegung von Schullaufbahnen sowie die Beratung, welche Laufbahn für welchen Personenkreis geeignet ist.  

j)        Erstellung von Bildungsprogrammen 

Die Erstellung von örtlichen Bildungsprogrammen ist sehr zeitaufwendig und kann den Interessenten nur über örtliche Möglichkeiten informieren. Möglichkeiten auf Landesebene kann nur der Landesverband aufzeigen.  

k)      Versicherungen 

Der Landesverband hält Kontakt mit der gesetzlichen Schüler­unfall‑Versicherung, dem Gemeinde‑Unfall‑Versicherungsverband. 

l)        Kontakte mit anderen Trägern von Privatschulen 

Der Landesverband allein umfasst nicht alle Abendrealschulen in freier Trägerschaft. Es ist deshalb notwendig, dass auf Landesebene mit diesen Trägern Kontakte gepflegt werden.

m)   Beratung in steuerlichen Angelegenheiten 

Der Landesverband informiert die Pädagogen und die nebenbe­ruflich Tätigen in steuerlichen Angelegenheiten über seinen Steuerberater. 

n)     Landeseinheitliche Vertretung 

Das Land und seine Behörden gehen davon aus, dass sich alle Institutionen im Bereich der Wirtschaft, des öffentlichen Lebens, des Sports, der Kirchen und Verbände sich landes­einheitlich organisieren.

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  1. Lebenshilfen für die erwachsenen Schüler

Der Landesverband fördert diesen Bereich durch die von ihm fi­nanzierten Geschäftsführertagungen und durch einzelne Hilfestel­lungen für die örtlichen Geschäftsführer.
Erwachsene, die eine schulische Einrichtung besuchen, bedürfen einer intensiven Lebenshilfe durch die Verantwortlichen vor Ort.
Die Schulleiter und Geschäftsführer erbringen nicht zu unter­schätzende Leistungen auf dem Gebiet der Lebenshilfe, das fol­gende Probleme umfasst: 

-          Wohnungsfragen

-          Versicherungsfragen

-          Familienprobleme

-          finanzielle Probleme

-          Unfälle, Krankheiten

-          Ausbildungsförderung

-          Kindergeld, Kinderzuschläge

-          Waisenrenten

-          Erziehungsbeihilfen

-          Wohngeld, Sozialhilfe

-          Sozialversicherungsrecht 

Schwierige Lebensbedingungen stellen oft den Ausbildungsgang in Frage und machen hohe Ausgaben in der Pädagogik wirkungslos. Wenn die Lebenshilfen nicht gegeben werden können, fehlt der Bezug zur Wirklichkeit, zu den Lebensbedingungen unserer jungen Erwachsenen.

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